Fachbetrieb nach § 19 l WHG

Wir nehmen den Umgang mit wassergefährdenden und brennbaren Flüssigkeiten ernst. Daher sind wir von Beginn an Fachbetrieb nach § 19 l WHG. Es besteht ein langjähriger Überwachungsvertrag mit dem TÜV.

Wir dürfen die in der Tabelle dargestellten fachbetrieblichen Tätigkeiten ausführen:

     1.1      1.2      1.3      2.1      2.2      3.1      3.2  
Einbauen X X X X X X X
Aufstellen X X X X X X X
Instandhalten            X X X X X X X
Instandsetzen X X X X X X X
Reinigen - - - - - - -

1.    Anlagen zum Lagern, Abfüllen und
      Umschlagen

2.   Anlagen zum Herstellen und
      Behandeln
1.1  Heizölverbraucheranlagen 2.1  brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen
1.2  Anlagen für brennbare Flüssigkeiten 2.2  nicht brennbarer Flüssigkeiten
      aller Gefahrklassen 3.    Anlagen zum Verwenden
1.3  Anlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten 3.1  brennbarer Flüssigkeiten aller Gefahrklassen
                                                                            3.2  nichtbrennbarer Flüssigkeiten